Stellenmarkt
Wir liefern Grundlagen

Bodenannahme
Rekultivierung von Abbaugeländen

Die Standsicherheit eines Bauwerkes, gleich, ob Straßen-, Brücken-, Tunnel- oder Hochbau macht häufig einen Bodenaustausch erforderlich. Ausgebaute Bodenmassen werden sinnvoll zur Rekultivierung ehemaliger Abbaustätten der Steinbruch-, Kies- und Sandindustrie genutzt.

Die Genehmigungsbehörden definieren die Regularien, wobei den Zuordnungswerten der Bodenrichtlinie (organische Unbedenklichkeit) besondere Priorität beigemessen wird.

In folgenden Werken nehmen wir unbelasteten Boden Z 0 an: Werk Felsberg, Werk Gimte, Werk Emmenhausen, Werk Eschwege.

Im Werk Vogelbeck ist es möglich, geringbelasteten Boden der Zuordnungswerte Z 1.1 und Z 1.2 anzunehmen. Im Werk Felsberg ist die Annahme von Boden Z 1.1 ebenfalls möglich.

In jedem Fall ist ein Gutachten erforderlich.

Unter dem Punkt "Infomaterial" finden Sie Informationen zu den notwendigen Formalitäten für Bodeneinlagerungen in unseren verschiedenen Bodenannahmestellen.

Die Annahme von Boden und Bauschutt muß mit unserem Verkauf abgestimmt werden.

Boden nehmen wir in folgenden Werken an:
Emmenhausen (Kreis Göttingen)
Gimte (Kreis Göttingen)
Grebendorf (Kreis Eschwege)
Felsberg/Lohre (Nordhessen)
Vogelbeck (Kreis Northeim)
Elvese (Kreis Northeim)



Bodenablagerung im Kieswerk Gimte