Bodendeponie
im Kieswerk Gimte
Annahme von Boden gemäß LAGA Z 0 Der von uns angenommene Boden muss weiterhin der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis mit dem AVV-Schlüssel 170 504 (Boden und Steine, die keine gefährlichen Stoffe enthalten) entsprechen.
Für die Ablagerung ist ein Gutachten, sowie eine Genehmigung vom Landkreis Göttingen erforderlich. Bitte sprechen Sie hierfür bereits im Vorfeld das Umweltamt im LK Göttingen an.
Merkblatt zur Einlagerung von Boden in Gimte.