Bodendeponie/Bauschuttdeponie
im Werk Felsberg/Lohre
Annahme von Boden gemäß LAGA Z 0 + Z 1.1. Der von uns angenommene Boden muss der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis mit dem AVV-Schlüssel 170 504 (Boden und Steine, die keine gefährlichen Stoffe enthalten) entsprechen.
Annahme von Boden nach EBV BM-0 und BM-0*
Der von uns angenommene Boden muss der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis mit dem AVV-Schlüssel 170 504 (Boden und Steine, die keine gefährlichen Stoffe enthalten) entsprechen.
Annahme von Bauschutt bis LAGA Z 1.1
Wir nehmen unbelasteten, mineralischen Bauschutt
bis LAGA Z 1.1 und gemäß AVV-Schlüssel 170 904 (gemischte Bau- und Abbruchabfälle, die keine gefährlichen Stoffe enthalten) mit einer max. Kantenlänge von 60 cm an.
Merkblatt für die Bodeneinlagerung (pdf)
Formular für die Anlieferung von Boden (pdf)
Formular für die Anlieferung von Bauschutt (pdf)