Bodenannahme
im Kalksteinwerk Elvese
Annahme von Boden gemäß LAGA Z 0. Der von uns angenommene Boden muss weiterhin der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis mit dem AVV-Schlüssel 170 504 (Boden und Steine, die keine gefährlichen Stoffe enthalten) entsprechen.
Die Vorlage eines Gutachtens ist je angefangene
1.000 to erforderlich.
Merkblatt für die Bodeneinlagerung (pdf)
Formular für die Anlieferung von Boden (pdf)