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Wir liefern Grundlagen
REGION NORTHEIM

Bodenannahme
im Kalksteinwerk Vogelbeck

Annahme von Boden gemäß LAGA Z 1.1 und Z 1.2.
Der von uns angenommene Boden muss weiterhin der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis mit dem AVV-Schlüssel 170 504 (Boden und Steine, die keine gefährlichen Stoffe enthalten) entsprechen.

Die Vorlage eines Gutachtens ist je angefangene
6.000 to/je Bodenart erforderlich.

Merkblatt für die Bodeneinlagerung (pdf)

Formular für die Anlieferung von Boden (pdf)
Bodendeponie in Vogelbeck