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Wir liefern Grundlagen
REGION NORTHEIM

Bodenannahme
im Kalksteinwerk Vogelbeck

Annahme von Boden gemäß LAGA Z 1.1 und Z 1.2.
Der von uns angenommene Boden muss nach den technischen Regeln der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall vom 05.11.2004 untersucht und als Z 1.1 oder Z 1.2 eingestuft sein, AVV-Schlüssel 170 504 (Boden und Steine, die keine gefährlichen Stoffe enthalten).

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.

Merkblatt für die Bodeneinlagerung (pdf)

Formular für die Anlieferung von Boden (pdf)
Bodendeponie in Vogelbeck