Bodenannahme
im Kalksteinwerk Vogelbeck
Annahme von Boden gemäß LAGA Z 1.1 und Z 1.2. Der von uns angenommene Boden muss weiterhin der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis mit dem AVV-Schlüssel 170 504 (Boden und Steine, die keine gefährlichen Stoffe enthalten) entsprechen.
Die Vorlage eines Gutachtens ist je angefangene
6.000 to/je Bodenart erforderlich.
Merkblatt für die Bodeneinlagerung (pdf)
Formular für die Anlieferung von Boden (pdf)