Informationen zur Bezahlung
in den AO-Werken
Bitte beachten Sie, dass die Bezahlung in unseren
Werken nur als Barzahlung möglich ist!Nach gesetzlichen Vorschriften sind Wägungen unter 400 kg mit unserer Fahrzeugwaage nicht erlaubt.
Für alle Mengen unter 400 kg berechnen wir deshalb je nach Artikel Pauschalbeträge, die Sie den in den Werken ausliegenden Preislisten entnehmen können.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund des Verwaltungsaufwandes unabhängig vom Pauschalbetrag für Mengen unter 400 kg der Mindestbetrag für Kleinstmengen grundsätzlich 15,00 € incl. Mehrwertsteuer beträgt.
Wir danken für Ihr Verständnis.