Bodendeponie
in Lengde
Annahme von Boden gemäß LAGA Z 0 bis Z 1.1 Der von uns angenommene Boden muss weiterhin der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis mit dem AVV-Schlüssel 170 504 (Boden und Steine, die keine gefährlichen Stoffe enthalten) entsprechen.
Die Vorlage eines Gutachtens ist erforderlich.